Obligatorische Hundekurse Kt. ZH

Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue gesetzliche Regelung für Hundehalterinnen und Hundehalter. Wer sich ab diesem Datum neu einen Hund anschafft oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zieht, ist verpflichtet, einen praktischen Hundekurs zu absolvieren. Grundlage für die Kurse bilden klar definierte Lernziele. Als erfolgreich abgeschlossen gilt die Ausbildung dann, wenn alle Lernziele erreicht wurden. 

Die praktische Ausbildung kann frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonates des Hundes begonnen werden und muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung abgeschlossen sein.  Der Kurs umfasst mindestens sechs Lektionen, die jeweils 60 Minuten dauern. 

 

Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.  

 

- Link zum neuen Hundegesetz Kanton ZH

 

Kursdaten:

 

Zeit:

 

Kosten:

Mittwoch, 29. Okt./12. Nov./ 26. Nov./10. Dez./14. Jan./28. Jan.

 

9.30 bis 10.30 Uhr

 

CHF 350.-