Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.

 

Alter des Hundes zum Zeitpunkt
- der Übernahme oder
- des Zuzugs in den Kanton

Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)

Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)

Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)




zwischen 8 und 16 Wochen

ja

ja

nein



zwischen 16 Wochen und

18 Monaten

nein

ja

ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden



zwischen 18 Monaten und

8 Jahren

nein

nein

ja



über 8 Jahre

nein

nein

nein